Stationäre Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuungen

Illustration: Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung

Stationäre ISE

Mit dem Begriff „Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung“ (auch „ISE“ oder „Flex“ genannt) bezeichnen wir eine Betreuungsform, in der ein:e einzelne:r Jugendliche:r ein exklusives, intensives Beziehungsangebot mit einer in der Regel hohen Betreuungsintensität sowie großer räumlicher Nähe zur Betreuungsperson benötigt. Diese Betreuungsform wird je nach Bedarfslage alternativ auch ambulant angeboten. Die Notwendigkeit für diese Hilfeform kann vielfältige Gründe haben (z. B. erhebliche Kontaktunfähigkeit, fehlende Anpassungsleistungen, potentielle Gefährdung anderer Betreuter, Persönlichkeitsstörungen mit hohem Nachholbedarf an Beziehung). In solchen Fällen bietet die Einzelbetreuung während des Zusammenwohnens mit der Betreuerin oder dem Betreuer ohne eigene leibliche Kinder eine geeignete Form.

Spezifische Leistungsmerkmale

  • Einbindung in die Lebenswelt der Betreuerin bzw. des Betreuers, gegebenenfalls auch in deren Verwandtschafts- und Freundeskreis sowie gemeinsame Freizeitaktivitäten und gemeinsame Urlaubsgestaltung
  • Unterstützung der Einbindung der Betreuten oder des Betreuten ins Gemeinwesen im neuen sozialen Lebensraum
  • Anleitung im alltäglichen und lebenspraktischen Bereich durch gemeinsame oder arbeitsteilige Haushaltsführung
  • Entwicklung einer Schul-, Ausbildungs- oder Arbeitsperspektive und Unterstützung der/des Jugendlichen bei dieser Aufgabe
  • Unterstützung bei der Gestaltung von Beziehungen in allen Lebensbezügen sowie beim Aufbau eines eigenen Freundes- und Bekanntenkreises
  • Zusammenleben mit der Betreuerin bzw. dem Betreuer als Lernfeld für Beziehungsfähigkeit, Sozialverhalten und Krisenbewältigung
  • Kennenlernen und Anbahnung von Hilfs- und Beratungsmöglichkeiten außerhalb der Jugendhilfe
  • Arbeit mit den Eltern, Förderung der Kontakte zu den Eltern, der Verbindung zum alten Lebensumfeld (Freunde, Verwandte etc.), sofern dies nicht im Einzelfall in der Hilfeplanung als kontraindiziert angesehen wird
  • Beziehungskontinuität auch in der Ablösungsphase (z. B. bei der Reintegration in die Herkunftsfamilie oder der Verselbständigung)
  • Therapeutische und heilpädagogische (externe) Hilfen bei Beeinträchtigungen und Leidenszuständen der betreuten Jugendlichen sowie Leistungen unserer diagnostischen Abteilung können im Bedarfsfall eingesetzt werden.

Weitere Informationen zu Standprojekten im Ausland

Merkmale

Altersgruppe: Jugendliche
Geschlecht: männlich oder weiblich
Gesetzl. Rahmen: §§ 27, 35 (z.T. auch 35a) SGB VIII

Illustration: betreutes Kind
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