Pädagogische Lebensgemeinschaften als familienanaloge Wohnform

Familienanaloge Wohnformen bezeichnen eine Unterbringung von Kindern in Familien oder Lebensgemeinschaften, in denen die betreuenden Personen über eine pädagogische Ausbildung verfügen. Betreuungsstellen können Familien mit eigenen Kindern, (Ehe-)Paare oder einzelne Päda­go­g:innen sein, die das Kind bzw. die Kinder unter Umständen bis zur Verselbständigung in ihr Lebensumfeld aufnehmen, integrieren und betreuen. Diese Betreuungsform richtet sich vorwiegend an Kinder und selten an Jugendliche (zum Zeitpunkt der Aufnahme), die ein familiäres Umfeld benötigen, um adäquat gefördert und aufgefangen werden zu können. Die Betreuung findet im Lebens- und Wohnraum der betreuenden Familie statt und bietet dem jungen Menschen die Möglichkeit, in ein funktionierendes Familiensystem integriert zu werden.

Spezifische Leistungsmerkmale

  • Erfahrung von Verlässlichkeit und Beziehung zu Erwachsenen, die Elternfunktion übernehmen
  • Alltagsgestaltung in einem Umfeld, das Kontinuität und Struktur bietet
  • Besondere Eignung dieser Betreuungsform für traumatisierte und bindungsgestörte Kinder, die besonderer Aufmerksamkeit bedürfen
  • Einbeziehung der Herkunftsfamilie/Eltern in das individuelle Betreuungssetting, sofern dies nicht im Einzelfall in der Hilfeplanung als kontraindiziert angesehen wird
  • Gezielte Förderung des Kindes in seiner psychosozialen, emotionalen, kognitiven und physischen Entwicklung
  • Einbeziehung in die Lebenswelt des Betreuers bzw. der Betreuerin
  • Therapeutische und heilpädagogische (externe) Hilfen bei Beeinträchtigungen und Leidenszuständen der betreuten Jugendlichen sowie Leistungen unserer diagnostischen Abteilung können im Bedarfsfall eingesetzt werden.

 

Weitere Informationen zu Standprojekten im Ausland

Merkmale

Altersgruppe: Kinder, in Ausnahmefällen auch Jugendliche
Geschlecht: männlich oder weiblich
Gesetzl. Rahmen: § 34 (z.T. auch 35a) SGB VIII

Symbolbild: betreutes Kind
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