Erziehungsbeistandschaften

Illustration: Erziehungsbeistandschaft

Betreuungsform

Angebote im Rahmen einer Erziehungsbeistandschaft richten sich an das einzelne Kind, den einzelnen Jugendlichen bzw. die einzelne Jugendliche. Allerdings soll in dieser Hilfeform das soziale Umfeld (z. B. die Familie) zur Unterstützung der Kinder/Jugendlichen nach Möglichkeit in die Arbeit mit eingebunden werden. Die Hilfen sind langfristig angelegt und dienen vornehmlich der Förderung von Sozial- und Leistungsverhalten sowie der Vermeidung von Fremdunterbringung bzw. bei älteren Jugendlichen der Vorbereitung der Verselbständigung.

Spezifische Leistungsmerkmale

  • Kennenlernen des Kindes oder des/der Jugendlichen, seiner/ihrer Familie sowie des gesamten sozialen Umfeldes
  • Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung zwischen dem jungen Menschen und Betreuer:in durch gemeinsame Freizeitaktivitäten
  • Förderung von Hobbys und einer sinnvollen Freizeitgestaltung
  • Krisenintervention
  • Erarbeitung alternativer individueller Krisenbewältigungsstrategien
  • Erarbeitung alternativer Strategien zur individuellen Leistungsmotivation
  • Beratung und Unterstützung des/der Betreuten und ggf. seiner/ihrer Eltern bei der Entwicklung und Umsetzung einer Schul-, Ausbildungs- oder Arbeitsperspektive
  • Anbahnung von institutionellen Hilfs- und Beratungsmöglichkeiten für Betreute 
  • Einbindung der/des Betreuten und ihrer/seiner Familie in Vereine und andere stützende soziale Netzwerke des Wohngebietes.

Merkmale

Altersgruppe:Kinder und Jugendliche von 6 bis 18 Jahren (z.T. auch bis zum 21. Lebensjahr)
Geschlecht: männlich oder weiblich
Gesetzl. Rahmen: §§ 27 ff., 30 (z.T. auch i.V.m. § 41) SGB VIII

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