Ambulante Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuungen

Illustration: Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuungen

Betreuungsform

Mit dem Begriff „Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung“ (manchmal auch einfach „ISE“,  „Flex“ oder „InSpE“ genannt) bezeichnen wir eine Betreuungsform, in der ein einzelnes Kind bzw. ein einzelner Jugendlicher ein exklusives, intensives Beziehungsangebot mit einer oftmals hohen Betreuungsintensität benötigt. Diese Betreuungsform wird je nach Bedarfslage ambulant oder auch stationär angeboten. An dieser Stelle wird sie als ambulantes Setting beschrieben. Die Notwendigkeit für diese Hilfeform kann vielfältige Gründe haben (z. B. bei erheblicher Kontaktunfähigkeit, fehlenden Anpassungsleistungen und schweren sozialen Kompetenzdefiziten). In solchen Fällen bietet die Möglichkeit einer intensiven Einzelbetreuung durch eine Betreuerin oder einen Betreuer den adäquaten Rahmen.

Spezifische Leistungsmerkmale

  • Unterstützung der Einbindung der Betreuten oder des Betreuten in seinen angestammten Sozialraum
  • Anleitung im alltäglichen und lebenspraktischen Bereich durch Hilfen bei der Haushaltsführung
  • aufsuchende Betreuung in der Wohnung der/des Betreuten, ggf. in trägereigener Wohnung
  • Entwicklung einer Schul-, Ausbildungs- oder Arbeitsperspektive und Unterstützung der/des Jugendlichen bei dieser Aufgabe
  • Unterstützung bei der Gestaltung von Beziehungen in allen Lebensbezügen sowie beim Aufbau eines eigenen Freundes- und Bekanntenkreises
  • Beziehungsangebot der Betreuerin bzw. des Betreuers als Lernfeld für Beziehungsfähigkeit, Sozialverhalten und Krisenbewältigung
  • Kennenlernen und Anbahnung von Hilfs- und Beratungsmöglichkeiten außerhalb der Jugendhilfe
  • Arbeit mit den Eltern, Förderung der Kontakte zu den Eltern, der Verbindung zum Lebensumfeld (Freunde, Verwandte etc.), sofern dies nicht im Einzelfall in der Hilfeplanung als kontraindiziert angesehen wird
  • therapeutische und heilpädagogische (externe) Hilfen bei Beeinträchtigungen und Leidenszuständen der betreuten Jugendlichen sowie Leistungen unserer diagnostischen Abteilung im Bedarfsfall (ggf. einzeln abzurechnen).

Merkmale

Altersgruppe: Jugendliche
Geschlecht: männlich oder weiblich
Gesetzl. Rahmen: §§ 27 ff., 35 (teilweise auch 35a) SGB VIII

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