Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit Handicap
Betreuungsform
Ziel des Ambulant Betreuten Wohnens ist es, den Klient:innen eine weitgehend eigenständige Lebensführung in der eigenen Wohnung und im sozialen Umfeld zu eröffnen und zu erhalten. Die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft wird gefördert und bewahrt.
Das Ambulant Betreute Wohnen wird vor allem aufsuchend in der Wohnung der Klient:innen und in deren direktem sozialen Umfeld durchgeführt. Die Betreuung erfolgt regelmäßig und gleichbleibend durch eine:n Bezugsbetreuer:in. In intensiver Zusammenarbeit verfolgen die Betreuer:innen und Betreuten die in der Bedarfsermittlung vereinbarten Ziele. Hierbei handelt es sich zum Beispiel um die
- selbständige Organisation eines geregelten Wohn- und Arbeitsalltags
- Unterstützung bei der Erledigung finanzieller Angelegenheiten
- Herstellung von Kontakten im sozialen Lebensumfeld
- Verfolgung einer möglichst eigenverantwortlichen Gesundheitsvor- und -fürsorge
- Erarbeitung von Möglichkeiten der selbständigen Freizeitgestaltung
Außerdem bieten die Betreuer:innen Unterstützung zur Bewältigung von akuten Problemen oder kritischen Phasen an.
Bedarfsermittlung
Wir unterstützen unsere Klient:innen bei der Erstellung des individuellen Bedarfs-Ermittlungs-Instrumentes (BEI_NRW). In diesem Dokument werden alle notwendigen Bedarfe aufgenommen. Hier werden unter anderem Ziele und Maßnahmen formuliert, die durch die zukünftige Zusammenarbeit innerhalb des sogenannten Bewilligungszeitraums erreicht werden sollen. Aus den formulierten Zielen und Maßnahmen ergibt sich der individuell benötigte Stundenumfang pro Woche. Das BEI_NRW als Grundlage für die Zusammenarbeit ist für den Landschaftsverband Rheinland (LVR) als Leistungsträger eine Voraussetzung für die Übernahme der Kosten des Ambulant Betreuten Wohnens.
Selbstverständlich arbeiten wir eng mit den gesetzlichen Betreuer:innen unserer Klient:innen zusammen.
Merkmale
Zielgruppe: Erwachsene mit geistiger und/oder psychischer Beeinträchtigung, Menschen mit einer Suchterkrankung sowie Menschen mit einer Erblindung und Sehbehinderung
Geschlecht: männlich, weiblich, divers
Gesetzl. Rahmen: §§ 99, 113 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 78 SGB IX, § 53 SGB XII in der Fassung bis 31.12.2019