Im Sinne der familienanalogen Settings und der individuellen Hilfen für Kinder und Jugendliche hat der AIM e.V. eine zentrale Stellungnahme abgegeben, die wir hier veröffentlichen.

Der Bundesarbeitsgemeinschaft Individualpädagogik ist wichtig, dass die Bestimmungen zur Betriebserlaubnis im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz nach der Reform des SGB VIII im Juni 2021 nicht jene Angebote erschweren, die an den Bedarfen der jungen Menschen ausgerichtet sind und in familienähnlichen Betreuungsformen „mit Herzblut umgesetzt werden“.

Bereits im Herbst 2020, vor Inkrafttreten des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes, war es die Forderung des AIM e.V., Ermessensspielräume zu minimieren und für individuelle Hilfen über Bundesländergrenzen hinweg Rechtssicherheit zu schaffen. Die Auslegung des neuen § 45a, so der AIM e.V., sorge nun zum Teil für unterschiedliche Praktiken und (Rechts-)Unsicherheiten. Ohne Betriebserlaubnis entfalle im Extremfall das Schutzniveau für Kinder und Jugendliche in den entsprechenden Settings.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft, die Interessenvertretung für freie Träger der Jugendhilfe ist, spricht mit ihrer Stellungnahme nicht nur (Landes-) Jugendämter, sondern auch Fachkolleg:innen an, um dann Rückmeldungen zu sammeln und für die Fachdiskussion auszuwerten.

Die gesamte Stellungnahme stellen wir hier zur Verfügung.

Aktuelle Stellungnahme AIM