Verselbständigung durch ambulant betreutes Wohnen

Unter ambulant Betreutem Wohnen verstehen wir eine Hilfeform, in der ein:e in der Regel mindestens 16-jährige:r Jugendliche:r oder ein:e junge:r Erwachsene:r in einer vom ihm oder ihr selbst oder den Eltern angemieteten Wohnung betreut wird, ohne dass der Betreuer bzw. die Betreuerin mit dem oder der Jugendlichen zusammenlebt. Es handelt sich dabei um Hilfen zur Verselbständigung.

Spezifische Leistungsmerkmale

  • Beratung und Begleitung im alltäglichen lebenspraktischen Bereich
  • Unterstützung in finanziellen und behördlichen Angelegenheiten
  • Entwicklung einer Schul-, Ausbildungs- oder Arbeitsperspektive und Unterstützung der/des Jugendlichen bei dieser Aufgabe
  • Förderung der Fähigkeit, alleine zu wohnen und Unterstützung bei der Aufrechterhaltung des Mietverhältnisses
  • Beratung bei persönlichen Problemen
  • Unterstützung bei der Gestaltung von Beziehungen in allen Lebensbereichen
  • Förderung der Anbindung des Betreuten an stützende soziale Netzwerke vor Ort
  • Kennenlernen und Anbahnung von Hilfs- und Beratungsmöglichkeiten außerhalb der Jugendhilfe.

Merkmale

Altersgruppe: junge Erwachsene und ältere Jugendliche ab 16 Jahre
Geschlecht: männlich oder weiblich
Gesetzl. Rahmen: §§ 27, 35 und/oder 41 SGB VIII

Weitere Informationen zum ambulant Betreuten Wohnen